Wirtschaftsrecht
Der Oberbegriff Wirtschaftsrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Problemfeldern.
Insbesondere können wir Sie als etablierten Unternehmer oder Existenzgründer auf den
folgenden Gebieten beraten:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Recht der Börse und börsenfähigen Wertpapiere
- Recht der Kapitalgesellschaften
- Recht des unlauteren Wettbewerbs
- Kartellrecht
- Recht des gewerblichen Rechtsschutzes
- Urheberrecht
Gerade das Handelsgesetzbuch modifiziert das allgemeine Zivilrecht in vielen Bereichen.
Von einem Kaufmann wird wesentlich mehr Geschäftserfahrung und Sorgfalt erwartet,
als von einem Verbraucher. Während ein Verbraucher durch die Umsetzung von europäischen
Richtlinien in das deutsche Recht umfassend geschützt ist, stehen dem Unternehmer
grundsätzlich keine derart weitgehenden Schutzmechanismen zur Verfügung.
Der Unternehmer ist gehalten, die Gesetze und Handelsbräuche zu kennen und einzuhalten.
Doch genau das wird aufgrund der Gesetzesflut und zunehmenden Schnelligkeit des
Wirtschaftslebens immer schwieriger.
Der Unternehmer befindet sich unter dem ständigen Druck
Umsatz zu erzielen; er muss seine Platzierung im Marktsegment, die Positionierung und die
Kundenzufriedenheit analysieren und ständig verbessern — hier bleibt kaum noch die Zeit,
sich juristische Fachkenntnisse anzueignen.
 
Doch mangelnde Rechtskenntnisse können den
wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens nachhaltig gefährden, und wenn Sie beispielsweise
persönlich haftender Gesellschafter sind, auch Ihre private Existenz. Falls Sie sich den Luxus
einer eigenen Rechtsabteilung nicht leisten können oder wollen, dann sollten Sie die
juristischen Herausforderungen outsourcen und sich beraten lassen.